Bis zum 26. Mai 2024 müssen Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) bei einer Benannten Stelle einen förmlichen Antrag auf Konformitätsbewertung ihres Produkts stellen, um die verlängerten Übergangsfristen nutzen zu können. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.
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Nun soll bereits in diesem Jahr mit der Evaluation der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begonnen werden. So lautete ein Vorschlag der EU-Kommission Ende Januar 2024, der auch beim Branchenverband BVMed auf positive Resonanz traf. Allerdings sieht er noch Diskussionsbedarf, beispielsweise über die darin vorgesehene Meldepflicht von möglichen Versorgungsengpässen.